GGL-Whitelist: so prüfst du, ob ein Online Casino legal ist
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist die einzige verlässliche Antwort auf die Frage, ob ein Online Casino in Deutschland legal ist. Sie nennt jeden Anbieter mit Erlaubnis, die erlaubten Domains und die Glücksspielart. Wer weiß, worauf er achten muss, hat die Prüfung in zwei Minuten erledigt.

Auf einen Blick
- Die Whitelist ist die amtliche Liste aller Anbieter mit Erlaubnis in Deutschland, geführt von der GGL in Halle (Saale).
- Entscheidend sind drei Angaben: die genaue Domain, die Glücksspielart (für Slots „virtuelle Automatenspiele“) und der Erlaubnisinhaber.
- Eine Erlaubnis gilt nur für die eingetragenen Domains. Eine ähnliche Adresse oder eine andere Endung ist nicht erlaubt.
- Eine Blacklist veröffentlicht die GGL nicht. Was nicht in der Whitelist steht, ist nicht erlaubt.
Was ist die GGL-Whitelist?
Die Whitelist ist eine öffentliche Übersicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Sie listet alle Veranstalter und Vermittler, die in Deutschland eine Erlaubnis haben: Online-Spielotheken, Sportwettenanbieter, Poker, Lotterien und Lotterie-Einnehmer. Die Liste wird laufend aktualisiert; der Stand steht oben auf der Seite, zuletzt der 02.10.2026.
Für Spieler ist sie die wichtigste Prüfquelle. Siegel und Lizenznummern im Footer eines Casinos lassen sich fälschen oder stammen von ausländischen Behörden, die in Deutschland nichts erlauben dürfen.
Was in einem Eintrag steht

- Erlaubnisinhaber: die Firma mit Anschrift, etwa die „Greentube Malta Limited“ für StarGames.
- Domains: die Internetadressen, auf denen gespielt werden darf. Ein Anbieter kann mehrere haben.
- Glücksspielart: zum Beispiel „Virtuelle Automatenspiele“, „Sportwetten“ oder „Online-Poker“.
- Daten: Datum der ersten Erlaubnis und gegebenenfalls einer Folgeerlaubnis.
Ein Beispiel aus der aktuellen Liste: Für die Interwetten Gaming Limited stehen bei virtuellen Automatenspielen die Domains interwetten.de und lasmegas.de mit Erlaubnis vom 13.10.2022.
So prüfst du ein Online Casino in 4 Schritten
- Domain notieren: genau die Adresse aus der Adresszeile, etwa „stargames.de“, nicht nur den Markennamen.
- Whitelist öffnen: die Seite der GGL aufrufen und mit der Suchfunktion des Browsers (Strg+F bzw. „Auf Seite suchen“) nach der Domain suchen.
- Glücksspielart prüfen: Für Slots muss beim Eintrag „Virtuelle Automatenspiele“ stehen. Eine Erlaubnis nur für Sportwetten deckt keine Slots ab.
- Impressum abgleichen: Die Firma im Impressum der Seite muss mit dem Erlaubnisinhaber übereinstimmen.
Steht die Domain nicht in der Liste, hat der Anbieter für diese Seite keine Erlaubnis, auch wenn er sie für eine andere Domain hat.
Typische Fallen bei der Prüfung

- Ähnliche Domains: „marke-casino.com“ oder „marke24.net“ sind nicht dasselbe wie „marke.de“. Nachgemachte Seiten nutzen bekannte Namen.
- Falsche Glücksspielart: Viele Wettanbieter haben nur eine Erlaubnis für Sportwetten. In der aktuellen Liste steht etwa bet3000.de seit 22.04.2026 nur mit Sportwetten.
- Subdomains: Manche Anbieter haben für Slots eine eigene Adresse eingetragen, etwa slots.admiralbet.de neben admiralbet.de. Maßgeblich ist der Eintrag zur jeweiligen Glücksspielart.
- Gleicher Markenname, anderer Betreiber: Bei ausländischen Seiten mit bekanntem Namen gehört die Domain oft einer ganz anderen Firma. Unser Check zu Kingdom Casino zeigt so einen Fall.
- Veraltete Listen: Private Verzeichnisse und alte PDF-Listen sind nicht immer aktuell. Maßgeblich ist die Seite der GGL.
Neue Einträge in der Whitelist
Die Liste ändert sich laufend. Zuletzt kam am 02.10.2026 die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele von Betway dazu, das vorher nur Sportwetten anbieten durfte. Welche Spielotheken seit 2025 neu sind, steht unter Neue Online Casinos.
Erlaubnisse können auch enden, etwa wenn ein Anbieter sich zurückzieht oder die Behörde eine Erlaubnis widerruft. Prüfe die Liste deshalb vor jeder Anmeldung bei einem neuen Anbieter, nicht nur einmal.
Wie wir die Whitelist nutzen
Für jeden Anbieter in unseren Testberichten haben wir den Eintrag geprüft und das Datum vermerkt. Die Online-Liste ist sehr lang, und unser Prüfwerkzeug konnte sie nur bis zum Buchstaben I vollständig auslesen. Für Anbieter weiter hinten im Alphabet haben wir deshalb zusätzlich das amtliche Verzeichnis vom 12.04.2024 herangezogen und das im jeweiligen Testbericht angegeben.
Anbieter ohne Eintrag verlinken wir nicht. Was wir über bekannte Marken ohne Erlaubnis herausgefunden haben, steht in unseren Lizenz-Checks.
Häufige Fragen zur GGL-Whitelist
Was ist die GGL-Whitelist?
Die amtliche Liste aller Glücksspielanbieter mit Erlaubnis in Deutschland, geführt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie nennt Erlaubnisinhaber, Domains, Glücksspielart und Datum der Erlaubnis.
Wo finde ich die Whitelist?
Auf der Website der GGL unter „Für Spielende“ und „Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)“. Die Liste ist öffentlich und ohne Anmeldung einsehbar.
Reicht es, wenn der Markenname in der Whitelist steht?
Nein. Entscheidend ist die genaue Domain und die Glücksspielart. Eine Erlaubnis für marke.de gilt nicht für marke-casino.com, und eine Erlaubnis für Sportwetten gilt nicht für Slots.
Gibt es auch eine Blacklist?
Die GGL veröffentlicht keine Liste verbotener Anbieter. Jeder Anbieter, der nicht in der Whitelist steht, ist in Deutschland nicht erlaubt.
Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?
Laufend, wenn Erlaubnisse erteilt, verlängert oder beendet werden. Das Datum der letzten Aktualisierung steht auf der Seite, zuletzt der 02.10.2026.
Quellen und weiterlesen
- GGL: Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), Stand 02.10.2026
- whitelist-check.de: privates Verzeichnis zur Whitelist (Datenstand 30.06.2026)
- Ratgeber: Ist Online-Glücksspiel legal?
Whitelist-Angaben laut GGL, Stand der Liste 02.10.2026, geprüft am 25.10.2026.