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OASIS-Sperre: so sperrst du dich für Glücksspiel in ganz Deutschland

Mit der OASIS-Sperre kannst du dich mit einem Antrag bei allen erlaubten Glücksspielanbietern in Deutschland gleichzeitig sperren lassen: online, in Spielhallen und bei Sportwetten. Hier steht, wie die Selbstsperre funktioniert, wie lange sie gilt, wann Angehörige eine Sperre beantragen können und was du für die Aufhebung tun musst.

OASIS-Spielersperre: bundesweite Sperre für Online-Casinos, Spielhallen und Sportwetten

Auf einen Blick

  • OASIS ist die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel. Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
  • Selbstsperre: online beim Regierungspräsidium oder formlos über jeden erlaubten Anbieter beantragen. Mindestens 3 Monate, ohne Angabe 1 Jahr.
  • Panik-Button: sperrt sofort für 24 Stunden, bei jedem Anbieter mit Erlaubnis.
  • Die Sperre endet nicht automatisch: Nach Ablauf musst du die Aufhebung schriftlich beantragen.
Inhalt
  1. Was ist OASIS?
  2. Selbstsperre beantragen
  3. Panik-Button: die 24-Stunden-Sperre
  4. Fremdsperre: wenn Angehörige eine Sperre beantragen
  5. Sperre aufheben: so geht es
  6. Was gilt, wenn ein Anbieter die Sperre ignoriert?
  7. Casinos „ohne OASIS“

Was ist OASIS?

OASIS steht für „Online-Abfrage Spielerstatus“. Die Sperrdatei wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag eingeführt und gilt bundesweit und für fast alle Glücksspielarten. Jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis muss vor dem Spiel prüfen, ob du gesperrt bist. Bist du es, kannst du dort weder einzahlen noch spielen.

Für welche Glücksspiele die OASIS-Sperre gilt: Online-Slots, Spielhallen, Sportwetten und Poker

Die Sperre gilt für:

  • Online-Slots (virtuelle Automatenspiele) und Online-Casinospiele
  • Online-Poker
  • Sportwetten, online und in Wettannahmestellen
  • Spielhallen
  • Lotterien, die öfter als zweimal pro Woche stattfinden; Lotto 6aus49 ist ausgenommen

Selbstsperre beantragen

Es gibt zwei Wege:

  1. Beim Regierungspräsidium Darmstadt: Der Antrag ist inzwischen online möglich.
  2. Über einen Anbieter: Jeder erlaubte Anbieter, also jede Online-Spielothek, Spielhalle oder Wettannahmestelle, muss einen formlosen schriftlichen Antrag annehmen und weiterleiten. Es reicht, wenn du schreibst, dass du in die Sperrdatei eingetragen werden möchtest.

Dauer: mindestens 3 Monate. Gibst du keine Dauer an, gilt die Sperre 1 Jahr. Eine unbefristete Sperre ist ebenfalls möglich.

Eine Begründung musst du für die Selbstsperre nicht angeben.

Panik-Button: die 24-Stunden-Sperre

Jede Online-Spielothek mit deutscher Erlaubnis muss einen gut sichtbaren Panik-Button haben, auch während des Spiels. Ein Klick sperrt dich sofort für 24 Stunden bei allen Anbietern. Das ist für Momente gedacht, in denen du merkst, dass du die Kontrolle verlierst, und reicht aus, um eine Spielpause zu erzwingen. Eine längere Sperre beantragst du danach wie oben beschrieben.

Fremdsperre: wenn Angehörige eine Sperre beantragen

Auch Familienangehörige oder andere nahestehende Personen können eine Sperre beantragen, wenn sie Anzeichen für problematisches Spielen sehen. Die wichtigsten Gründe sind Spielsucht und Überschuldung.

  • Der Antrag muss begründet und belegt werden, etwa mit Kontoauszügen.
  • Die betroffene Person bekommt die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
  • Die Behörde entscheidet, ob die Sperre eingetragen wird.
  • Eine Fremdsperre gilt mindestens 1 Jahr.

Anbieter können ebenfalls eine Sperre veranlassen, wenn sie konkrete Hinweise auf Spielsucht oder Überschuldung haben.

Sperre aufheben: so geht es

Ablauf der Aufhebung einer OASIS-Sperre: schriftlicher Antrag und Wartezeit
  1. Mindestdauer abwarten: vorher ist keine Aufhebung möglich.
  2. Schriftlich beantragen: beim Regierungspräsidium Darmstadt. Ohne Antrag läuft die Sperre weiter, auch nach Ablauf der gewählten Dauer.
  3. Wartezeit: Eine Selbstsperre wird frühestens eine Woche nach Eingang des Antrags aufgehoben, eine Fremdsperre frühestens einen Monat danach.

Diese Hürden sind Absicht: Wer sich in einer schwierigen Phase gesperrt hat, soll die Entscheidung nicht spontan rückgängig machen können.

Was gilt, wenn ein Anbieter die Sperre ignoriert?

Anbieter müssen den Status vor jeder Teilnahme prüfen. Tun sie das nicht, haften sie. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat laut einem Bericht vom 10.02.2026 einen Sportwettenanbieter verurteilt, einem gesperrten Spieler mehr als 5.500 € Verluste zu erstatten: Der Mann hatte an einem Wettterminal in einem Kiosk gespielt, ohne dass seine Identität oder Sperre geprüft wurde.

Casinos „ohne OASIS“

Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an OASIS angeschlossen und werben teils gezielt damit, dass gesperrte Spieler bei ihnen spielen können. Für Menschen, die sich aus gutem Grund gesperrt haben, ist das die gefährlichste Form der Werbung. Dazu kommt: Die Teilnahme ist nach § 285 StGB strafbar, und Auszahlungen sind dort oft begrenzt. Warum „ohne OASIS“ ein Warnsignal ist, erklärt „Ohne OASIS“ erklärt.

Wer sich gesperrt hat und merkt, dass er nach Wegen sucht, die Sperre zu umgehen, findet kostenlose und anonyme Hilfe beim Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 und auf check-dein-spiel.de.

Häufige Fragen zur OASIS-Sperre

Wie sperre ich mich für Online-Casinos?

Mit einer Selbstsperre in der Sperrdatei OASIS. Du kannst sie online beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen oder formlos schriftlich bei jedem erlaubten Glücksspielanbieter. Sofort für 24 Stunden sperrt der Panik-Button.

Wie lange gilt eine OASIS-Sperre?

Eine Selbstsperre gilt mindestens 3 Monate. Gibst du keine Dauer an, gilt sie 1 Jahr. Eine Fremdsperre gilt mindestens 1 Jahr. Unbefristete Sperren sind möglich.

Endet die Sperre automatisch?

Nein. Nach Ablauf der Dauer musst du die Aufhebung schriftlich beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Eine Selbstsperre wird frühestens eine Woche nach dem Antrag aufgehoben.

Können Angehörige mich sperren lassen?

Ja, mit einer Fremdsperre. Sie muss begründet und belegt werden, etwa mit Kontoauszügen. Du wirst angehört, und die Behörde entscheidet.

Gilt die Sperre auch für Lotto?

Für Lotto 6aus49 nicht. Ausgenommen sind Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche stattfinden. Für Online-Slots, Poker, Sportwetten und Spielhallen gilt die Sperre.

Quellen und weiterlesen

Stand 25.10.2026. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Hilfe bei Glücksspielproblemen: 0800 1 37 27 00 (kostenlos, anonym).

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