LUGAS-Limit: das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat erklärt
Bei jeder Online-Spielothek mit deutscher Erlaubnis gilt ein gemeinsames Einzahlungslimit: standardmäßig 1.000 € im Monat, über alle Anbieter zusammen. Überwacht wird das über das System LUGAS. Hier steht, wie das Limit funktioniert, wie du es senkst oder erhöhst und warum Casinos „ohne LUGAS“ keine gute Idee sind.

Auf einen Blick
- LUGAS ist das länderübergreifende Aufsichtssystem der GGL. Es zählt deine Einzahlungen bei allen Anbietern mit Erlaubnis zusammen.
- Standard: höchstens 1.000 € Einzahlung im Kalendermonat, anbieterübergreifend (§ 6c GlüStV 2021).
- Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach einer Wartezeit; über 1.000 € nur mit Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.
- Parallel spielen bei mehreren Anbietern gleichzeitig ist über LUGAS ausgeschlossen.
Was ist LUGAS?
LUGAS steht für „Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“. Es wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder betrieben, und jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis muss daran angeschlossen sein. Du meldest dich dort nicht selbst an: Die Spielothek fragt LUGAS automatisch ab, wenn du einzahlst oder ein Spiel startest.
LUGAS hat zwei Aufgaben. Es führt eine Datei mit dem Einzahlungslimit jedes Spielers und prüft, ob du gerade schon bei einem anderen Anbieter aktiv bist. So lassen sich das Monatslimit und das Verbot des parallelen Spielens über alle Anbieter hinweg durchsetzen.
So funktioniert das Limit von 1.000 €

- Anbieterübergreifend: Zahlst du bei Anbieter A 600 € ein, bleiben dir bei Anbieter B im selben Monat noch 400 €.
- Kalendermonat: Das Limit gilt vom 1. bis zum letzten Tag des Monats und beginnt dann neu.
- Einzahlungen, nicht Verluste: Gezählt wird, was du einzahlst. Gewinne, die du weiterspielst, zählen nicht dazu.
- Bei der Anmeldung: Jede Spielothek fragt dich nach deinem Limit. Du kannst 1.000 € übernehmen oder weniger angeben.
Eigene Limits setzen und ändern
Unabhängig vom gemeinsamen Limit kannst du bei jedem Anbieter eigene Grenzen setzen, etwa für Einzahlung, Verlust oder Spielzeit pro Tag, Woche oder Monat. Dabei gilt eine einfache Regel:
- Senken wirkt sofort.
- Erhöhen wirkt erst nach einer Wartezeit, bei den Anbietern in unserem Vergleich meist nach 7 Tagen, etwa bei Wunderino.
Die Wartezeit soll verhindern, dass du in einer Verlustphase spontan mehr einzahlst. Wer merkt, dass er mehr spielt als geplant, findet unter Spielerschutz weitere Werkzeuge wie Panik-Button und Selbstsperre.
Kann man das Limit über 1.000 € erhöhen?
Ja, aber nur unter Auflagen. Der Glücksspielstaatsvertrag erlaubt in § 6c, im Einzelfall einen höheren Betrag festzulegen. Die GGL hat dafür eine Entscheidungsrichtlinie veröffentlicht (Fassung vom 30.12.2024, befristet bis 31.12.2025):
| Stufe | Voraussetzungen laut Richtlinie |
|---|---|
| bis 10.000 € im Monat | nachprüfbarer Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, etwa Steuerbescheid, Einkommensnachweis oder Kontoauszüge; Selbstauskunft reicht nicht; jährliche Wiederholung; besondere Überwachung des Spielverhaltens |
| bis 30.000 € im Monat | zusätzlich mindestens 21 Jahre, engere Überwachung, Meldung auffälliger Spieler an die Behörde; höchstens 1 % der aktiven Spieler eines Anbieters |
| über 30.000 € | nicht zulässig |
Anbieter dürfen mit der Möglichkeit eines höheren Limits nicht werben. In der Praxis hat die GGL nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 06.08.2026, 7 B 491/25) über Jahre auch eine SCHUFA-Auskunft als Nachweis akzeptiert, obwohl diese nur das Ausfallrisiko bewertet. Das Gericht hielt diese Praxis für unvereinbar mit den Schutzzielen des Staatsvertrags. Wie es mit höheren Limits weitergeht, ist offen; eine Fassung der Richtlinie für die Zeit nach 2025 haben wir nicht gefunden.
Kein paralleles Spielen
Über LUGAS wird auch geprüft, ob du gerade bei einem anderen Anbieter mit Erlaubnis spielst. Ist das der Fall, kannst du kein zweites Spiel starten. Erst wenn du dich beim ersten Anbieter abgemeldet hast, geht es woanders weiter. So soll verhindert werden, dass jemand bei mehreren Spielotheken gleichzeitig Geld einsetzt.
„Casinos ohne LUGAS“: was dahintersteckt
Viele Seiten werben mit „Casinos ohne LUGAS“ oder „ohne Limit“. Gemeint sind ausnahmslos Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Dort gibt es kein Monatslimit, aber auch keinen Rechtsschutz: Die Teilnahme ist nach § 285 StGB strafbar, Gewinne lassen sich nicht einklagen, und viele dieser Casinos begrenzen dafür die Auszahlung, etwa auf 1.000 € pro Tag wie MadCasino.
Das Limit ist kein Selbstzweck: Es soll verhindern, dass jemand in kurzer Zeit große Summen verspielt. Mehr dazu unter „Ohne OASIS“ erklärt und in unseren Lizenz-Checks.
Welche Daten LUGAS speichert
Damit das System funktioniert, übermitteln die Anbieter Daten wie Identität, Limit und Einzahlungen an die GGL. Datenschützer haben das bei der Einführung kritisch gesehen. Die Daten dienen der Aufsicht über das Limit und das Verbot des parallelen Spielens.
Häufige Fragen zum LUGAS-Limit
Was ist das LUGAS-Limit?
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit für Online-Glücksspiel mit deutscher Erlaubnis. Standardmäßig darfst du im Kalendermonat insgesamt höchstens 1.000 € bei allen Anbietern zusammen einzahlen.
Gilt das Limit pro Anbieter oder insgesamt?
Insgesamt. Einzahlungen bei verschiedenen Anbietern werden über LUGAS zusammengezählt.
Wann wird das Limit zurückgesetzt?
Am Anfang jedes Kalendermonats beginnt das Limit neu.
Kann ich das Limit erhöhen?
Über 1.000 € nur mit nachprüfbarem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, laut Richtlinie der GGL bis höchstens 30.000 € im Monat. Eine Erhöhung deines eigenen Limits wird außerdem erst nach einer Wartezeit wirksam.
Gibt es legale Casinos ohne LUGAS?
Nein. Jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis muss an LUGAS angeschlossen sein. Casinos „ohne LUGAS“ haben keine deutsche Erlaubnis, und die Teilnahme dort ist strafbar.
Quellen und weiterlesen
- GGL: Entscheidungsrichtlinie zur Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages (30.12.2024)
- beck-aktuell: VG Halle, Beschluss vom 06.08.2026 (7 B 491/25)
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Bayern.Recht)
- Testbericht Wunderino (Wartezeit bei Limiterhöhung)
Stand 25.10.2026. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.